NRHA Germany
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Non-Pro-Bestimmungen

Person: Als Non-Pro gilt ein Reiter, welcher nicht gegen Entgelt und Entlohnung jedlicher Art (auch nicht in Form von Geschenken, Übernahme von Startgeldern, Erhalt von Gewinngeldern) - sei es direkt oder indirekt - en Pferd vorstellt, trainiert oder beim Training mitgeholfen hat. Außerdem darf er kein Ausgleich, egal welchen, für das Unterweisen eines Anderen im Reiten, Training oder im Vorstellen eines Pferdes auf einem Turnier erhalten haben. Dies bezieht sich auf das vergangen Jahr, ausgenommen davon sind nur selber gewonnene Preisgelder. Die Zahlung von Startgeldern und Turnierspesen, durch einen anderen als ein direktes Familienmitglied, gelten als Entlohnung.

Pferd: Das Pferd muss auf den Non-Pro-Reiter oder auf einen unmittelbaren  Familienangehörigen registriert sein. Als Familienangehörige zählen: Gatte/in oder Partner/in, welche in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben, Kinde, Stiefkind, gesetzlicher Mündel, Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister oder gesetzlicher Vormund. Steht das Pferd im Eigentum einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person bzw. mehrerer Personen in Bruchteilsgemeinschaft, kann dieses Pferd nur in Open-, Rookie- und Jugend-Klassen geriten werden. Ausnahme: Wenn der Non-Pro-Reiter zu 50% Eigentümer des Pferdes ist und selbst auch in den Pferdepapieren als Besitzer/Mitbesitzer eingetragen ist, darf er in Non-Pro-Klassen reiten.

Der Non-Pro hat eine unterschriebene Non-pro-Erklärung abzugeben. Er ist verpflichtet, jede Statusänderung sofort schriftlich der Geschäftstelle der NRHA Germany mitzuteilen. Solange kein gültiger Antrag vorliegt, gilt der Non-Pro als Openreiter.

Falsche Angaben zum Non-Pro-Status führen zur Aberkennung des Non-Pro-Statuses. Alle bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Ergebnisse gelten nicht für die Jahresbestenwertung. Im Jahr erzielte Preisgelder sind an den Verein zurückzuzahlen. Bei zweifel zur korrekten Statusanngabe erfolgt eine Prüfung durch den Sportwart der NRHA Germany. Der Vorstand entscheidet über geeignete Maßnahmen, welche zu einer Startsperre bis zu einem Jahr führen können.

Zweifel am Non-Pro-Status sind der Geschäftstelle der NRHA Germany, Amtsgarten 3, 63916 Amorbach, zu Prüfung schriftlich mitzuteilen. Dabei sind anzugeben: Name und Anschrift des Antragstellers sowie Begründung für den Zweifel am Non-Pro-Status. Die Antragstellerangaben werden vertraulich behandelt.

Ein Open-Reiter kann reamateurisiert werden, wenn er die Non-Pro Bedingungen erfüllt. Der Antrag zur Reamateurisierung kann bei der Geschäftstelle der NRHA Germany gestellt werden. Eine Reamateurisierung ist  zulässig, wenn der Antragsteller im Zeitraum von mindestens einem Jahr vor der Antragstellung die Amateurisierungen erfüllt hat. Dies ist bei der Antragstellung zu versichern.

Helmpflicht für Jugendliche:  Der Veranstalter schreibt eine Helmpflicht für Jugendliche bis 18 Jahre vor, bei Nichteinhaltung haftet der Erziehungsberechtigte.  Die Helmpflicht gilt für alle Turniere auch auf dem Abreiteplatz. Es wird in den Ausschreibungen nicht gesondert  darauf hingewiesen.